Hallo zusammen,
auf Grundlage der 22. CorBeLVO geht es mit ersten Öffnungsschritten im DGH los:
• Grundsätzlich ist die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser von einem Hausstand mit bis zu 5 weiteren Personen aus verschiedenen Hausständen zulässig, wobei Kinder bis 14 Jahre, geimpfte und genesene Personen nicht mitzählen.
• Grundsätzlich sind Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen, die nicht den Charakter einer privaten Feier haben, unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Sofern die Teilnehmenden keine zugewiesenen Plätze haben, gilt die Personenbegrenzung von 1 Person/10m².
• Grundsätzlich ist Sport im Innenbereich mit 10 teilnehmenden Personen nebst einem Trainer /-in zulässig. Geimpfte und genesene Personen zählen dabei nicht mit. • Angeleitetes Kindergruppentraining ist mit bis zu 25 Kindern unter 14 Jahren zulässig.
• Grundsätzlich ist der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur im Innenbereich nebst einer leitenden Person mit bis zu 10 Personen zulässig. Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit.
Insbesondere gelten
- das Abstandsgebot
- die Maskenpflicht (entfällt am Platz)
- die Pflicht zur Kontakterfassung (Formulare liegen aus. bzw Listenform nach Rücksprache wie bei der letzten Öffnung).
- sowie die Testpflicht.
Falls ihr mit irgendwelchen Veranstaltungen startet, bitte um Rückinfo.
Folgende Besonderheiten gelten für das DGH Birresdorf:
1. Personenbegrenzung Saal (1 Person je 10 m²) : ohne Zuweisung eines festen Platzes beträgt sie 15. Die Anzahl der nutzbaren Plätze bei Zuweisung eines festen Platzes beträgt 23.
2. Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen
3. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Veranstaltungen im Innenbereich bis zum Platz
4. Für jede Veranstaltung ist eine verantwortliche Person vor Ort für die Einhaltung der Regelungen zu benennen (> Anwesenheitsliste )
5. Die Dokumentation der Kontaktdaten erfolgt in der Anwesenheitsliste
6. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang nicht gestattet
7. Personen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, ist der Zutritt im Rahmen des Hausrechts zu verwehren
8. Händedesinfektion oder Händewaschen bei Betreten der Anlage
9. Tische sind nach der Nutzung zu desinfizieren (> Flächendesinfektion)
10. Der Saal wird dauerhaft belüftet (> Lüftungsanlage). Zusätzlich können die Türen zum Hof geöffnet werden. Nach der Nutzung ist mit geöffneten für 30 min oder über die Lüftungsanlage (> Stoßlüftung) zu lüften
11. Die Sanitäreinrichtung ist dauerhaft zu belüften (> Schaltschrank > Lüftung WC). Die Tür soll nur während der Nutzung der Sanitärbereiche geschlossen werden
12. Gläser, Geschirr und Besteck sind nicht nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand