DGH Nutzung für Katastrophenschutz

Hallo zusammen,

die Nutzung des DGH Birresdorf ist gemäß Bezug ab sofort bis auf weiteres untersagt, um die Einrichtung im Rahmen des Katastrophenschutzes zur Verfügung stellen zu können.
Bereits eingelagerte Hilfsgüter (Anmerkung TDGH : Klärung erfolgt ) sind unverzüglich zu entfernen/ keine Hilfsgüter anzunehmen. Mit der Verwaltung abgestimmte Nutzungen durch z. B. das DRK oder die Bundeswehr werden so beibehalten.


Gruß

Uwe Geldmacher
1.Vorsitzender
TDGH Birresdorf 2006 e.V.

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